Regelungen Spielbetrieb Sommer 2020
Liebe TEGA-Mitglieder,
Die Plätze 4 und 5 sind ab sofort für den Spielbetrieb freigegeben worden. Diese können über BOOKANDPLAY gebucht werden. Das Procedere: Geht bitte auf
Aktuelles, Platzreservierungen und dann BOOKANDPLAY
Ab Montag, 29. März 2021, gilt die neue Verordnung des Senats. Ihr kommt zu dieser hier.
Im § 20 ist der Sportbetrieb geregelt. Es heiß hier unter anderem:
(2) Abweichend von Absatz 1 ist die Ausübung von Sport im Freien insbesondere auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des gemeinsamen Haushalts (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1) sowie für höchstens zehn Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zulässig; das Abstandsgebot nach § 3 Absatz 2 Satz 1 findet hierbei keine Anwendung.
… die allgemeinen Hygienevorgaben nach § 5 sind einzuhalten,
… die Benutzung von Umkleideräumen und Duschen auf und in Sportanlagen ist untersagt; abweichend hiervon ist die Öffnung und Nutzung von Toiletten unter Einhaltung der Mindestabstände und Hygienevorgaben zulässig.
Bitte haltet Euch an diese Bestimmungen.
Sobald es neue Änderungen in den Verordnungen gibt, werden wir diese bekanntgeben.
Bleibt bitte gesund!
Euer TEGA-Vorstand